Treppen- und Leitertürme
dienen als Aufstieg zu höhergelegenen Arbeitsplätzen. Seit der Neufassung der TRBS 2121-1 im Jahr 2019 sind Treppentürme an Arbeits- und Schutzgerüsten mit einer Aufstiegshöhe von mindestens 5 Metern pflicht. Davon ausgenommen sind Einfamilienhäuser bis zu einer Fassadenfläche von 400 Quadratmetern.
TRBS 2121-1 Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS-2121-Teil-1.pdf (192.71KB) |
58762 Altena
Feldstraße 26
Die an dieser Stelle vorgesehenen Inhalte können aufgrund Ihrer aktuellen Cookie-Einstellungen nicht angezeigt werden.
Diese Webseite bietet möglicherweise Inhalte oder Funktionalitäten an, die von Drittanbietern eigenverantwortlich zur Verfügung gestellt werden. Diese Drittanbieter können eigene Cookies setzen, z.B. um die Nutzeraktivität zu verfolgen oder ihre Angebote zu personalisieren und zu optimieren.
Diese Webseite verwendet Cookies, um Besuchern ein optimales Nutzererlebnis zu bieten. Bestimmte Inhalte von Drittanbietern werden nur angezeigt, wenn die entsprechende Option aktiviert ist. Die Datenverarbeitung kann dann auch in einem Drittland erfolgen. Weitere Informationen hierzu in der Datenschutzerklärung.