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Treppen- und Leitertürme

dienen als Aufstieg zu höhergelegenen Arbeitsplätzen. Seit der Neufassung der TRBS 2121-1 im Jahr 2019 sind Treppentürme an Arbeits- und Schutzgerüsten mit einer Aufstiegshöhe von mindestens 5 Metern pflicht. Davon ausgenommen sind Einfamilienhäuser bis zu einer Fassadenfläche von 400 Quadratmetern.

TRBS 2121-1
Technische Regeln für Betriebssicherheit
TRBS-2121-Teil-1.pdf (192.71KB)
TRBS 2121-1
Technische Regeln für Betriebssicherheit
TRBS-2121-Teil-1.pdf (192.71KB)







 
 
 
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